Was uns Auszeichnet
Wir erfinden, bauen und optimieren unsere Produkte in Oberschwaben und vermarkten diese weltweit. In der schwäbischen Erfinderwerkstatt wird Inspiration, Qualität, Einzigartigkeit und die Liebe zum Detail im Produkt verwirklicht. Dabei konzentrieren wir uns ausschließlich auf den tatsächlichen Nutzen und Sinn für die reale Anwendung des Produkts. Wir sind in den verschiedensten Sparten zuhause, vom Haushaltshelfer für das leichtere Befüllen von gelben Säcken über Futterspender für Pferde bis hin zur mobilen Jagdkanzel finden wir in sehr vielen Bereichen unsere Lösungen. Auch spezielle umbauten für Anhänger und Jagdfahrzeuge gehören zu unseren Aufgaben. Luftverschmutzung ist das bestimmende Thema unserer Welt. Unser „ATP Ionic stim“ produziert auf natürlicheweise reinsten Sauerstoff. Das wichtigste „Lebensmittel“ unserer Zeit.
Bestelltelefon: 0049 (0) 75 81/52 79 14
Mo - Fr. 8 - 12 Uhr, 13 - 17 Uhr
Das Original - Bekannt aus dem TV
Garantieerklärung:
Liebe Kundin & lieber Kunde,
wir gratulieren Ihnen zum Kauf einer SackTonne und/oder eines verzinkten Stahlblechdeckels. Sie haben damit ein Produkt von der Udo Röck GmbH erworben. Wir bieten auf alle Sacktonnen und auf die verzinkten Stahlblechdeckel eine kostenlose 20-Jahres Garantie.
1. Garantieerklärung:
Die Firma Udo Röck GmbH, Mackstraße 116, D-88348 Bad Saulgau, gewährt Verbrauchern neben und zusätzlich zu der Mängelhaftung des Verkäufers unter den nachstehenden Voraussetzungen und in dem nachfolgend beschriebenen Umfang eine Garantie. Als Hersteller garantiert die Udo Röck GmbH zeitlich beschränkt die einwandfreie Funktionstüchtigkeit bei sachgemäßem Gebrauch der SackTonne und des verzinkten Stahlblechdeckels.
Garantie auch innerhalb der EU
Die Udo Röck GmbH übernimmt unter nachfolgenden Bedingungen die Garantie dafür, dass die von der Udo Röck GmbH in der Europäischen Union (EU) vertriebenen Produkte bei sachgemäßer Verwendung während der vereinbarten Garantiezeit mängelfrei sind.
Falls sich die SackTonne oder der verzinkte Stahlblechdeckel während der Garantiezeit in der Funktionstüchtigkeit als mangelhaft erweist, wird die Udo Röck GmbH gemäß diesen Garantiebedingungen eine kostenfreie Ersatzlieferung durchführen.
2. Der Verbraucherbegriff:
„Verbraucher“ im Sinne dieser Garantie ist jede natürliche Person, die Eigentümer der SackTonne und/oder des verzinkten Stahlblechdeckels ist und sie/ihn nicht erworben hat, um es weiter zu verkaufen oder sie/ihn im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit bei Dritten zu installieren.
Verbraucher ist auch, wer von einem Händler oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person, die dieses Produkt der Udo Röck GmbH im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit vertreibt, kauft.
3. Garantiezeit:
Die Garantiezeit beträgt 20 Jahre und beginnt mit dem Tag des Kaufes durch den Verbraucher. Bei Schäden wenden sie sich bitte direkt an die Udo Röck GmbH.
4. Voraussetzungen der Garantie:
Die Garantieerklärung setzt voraus, dass der Verbraucher diese Garantieerklärung gegenüber der Udo Röck GmbH schriftlich annimmt.
Dies erfolgt
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a) durch Vorlage des Kaufbelegs über den Erwerb der von der Garantiezusage umfassten Produkts der Udo Röck GmbH und
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b) durch Vorlage des Produkts der Udo Röck GmbH sowie des Nachweises, dass der Mangel in der Funktionstüchtigkeit innerhalb der Garantiezeit aufgetreten ist.
Dieser Nachweis kann insbesondere durch Vorlage des Kaufbelegs geführt werden.
5. Garantieschutz:
Die Udo Röck GmbH garantiert Verbrauchern, dass die SackTonne und/oder der verzinkte Stahlblechdeckel frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern sind. Maßgeblich ist hierbei der Stand von Wissenschaft und Technik zum Herstellungszeitpunkt. Das Produkt muss den Fehler, der den Schaden verursacht hat, bereits zu diesem Zeitpunkt aufgewiesen haben.
Die Garantie umfasst insbesondere
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dass die Kunststoffplatte bei sachgerechter Verwendung ohne Beschädigungen bleibt, die sie nicht mehr gebrauchsfähig machen.
6. Garantieausschluss:
Diese Garantiezusage steht unter der Bedingung, dass
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a) die Produkte der Udo Röck GmbH bestimmungsgemäß gebraucht wurden,
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b) keine An- und Umbauten bzw. sonstige Modifikationen eigenmächtig vorgenommen wurden
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c) die Montage entsprechend der Montaganleitung der Udo Röck GmbH erfolgt ist (sofern vorhanden!),
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d) an den Produkten der Udo Röck GmbH keine chemischen und physikalischen Einwirkungen auf der Materialoberfläche vorliegen, die bei nicht sachgemäßen Gebrauch entstanden sind, zum Beispiel durch Schädigungen durch falsche Reinigungs- oder Putzmittel oder scharfkantige Gegenstände. Hierdurch bedingte Schäden unterliegen nicht der Garantie(zusage),
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e) diese Produkte der Udo Röck GmbH nicht als zweite Wahl Artikel oder Muster gekauft wurden,
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f) diese Produkte der Udo Röck GmbH nicht im Werksverkauf erworben wurden (Belegnachweis).
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g) „ Diese Garantie bezieht sich ausschließlich auf Produkte der Udo Röck GmbH, die in der Europäischen Union (EU) erworben wurden. Produkte der Udo-Röck GmbH, die auf anderen Wegen in den Geltungsbereich der Garantie gelangt sind, werden von dieser Garantie ausdrücklich ausgeschlossen.“
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h) das Ausreißen der Löcher ist nur bei einem Einpressdruck von über 150 kg möglich und wird daher ausdrücklich von der Garantie ausgeschlossen.
7. Garantieleistung:
Die Garantieleistung besteht ausschließlich darin, dass für die SackTonne und/oder den verzinkten Stahlblechdeckel im Falle eines innerhalb der Garantiezeit aufgetretenen Mangels in der Funktionstüchtigkeit eine kostenfreie Ersatzlieferung des Produkts gegeben wird.
Dem Garantienehmer erwachsene Kosten, Spesen, Porto und dergleichen werden nicht ersetzt. Auch werden Montage-, Demontage- und Transportkosten nicht ersetzt.
Betriebsausfallschäden, Gewinnverlust und Folgeschäden, welche auf einem Mangel des Udo Röck GmbH Produkts beruhen, sind von der Garantiezusage nicht umfasst.
Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden oder aus Produkthaftung bestehen jedoch nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Der Garantieanspruch besteht nur gegen Vorlage des Produkts sowie eines Nachweises, dass der Mangel in der Funktionstüchtigkeit innerhalb der Garantiezeit aufgetreten ist. Dieser Nachweis kann insbesondere durch Vorlage des Kaufbeleges geführt werden. Es wird daher empfohlen, den Kaufbeleg mindestens bis zum Ablauf der Garantiezeit sorgfältig aufzubewahren.
8. Hinweise bei Garantiezusage, § 477 BGB:
Ganz unabhängig von dieser Garantie und davon, ob im Garantiefall die vorgeschriebene Garantie in Anspruch genommen wird oder nicht, bestehen uneingeschränkt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer.
Nach eigener freier Wahl können daher neben oder auch ohne Geltendmachung der Garantieansprüche die gesetzlich geregelten Käuferrechte wegen Mängel der Kaufsache - insbesondere Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung des Kaufpreises oder Schadenersatz (siehe § 437 BGB und die entsprechenden besonderen Verjährungsregelungen in § 438 BGB) – gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden.
Die Garantie gilt unbeschadet zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften, wie z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch die Udo Röck GmbH oder seine Erfüllungsgehilfen
Udo Röck GmbH, Mackstraße 116, D-88348 Bad Saulgau
Udo Röck GmbH
http://udoroeck.de